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Erika Thiemann
Frau Thiemann war von 1984 bis 1994 als Anwältin mit eigener Kanzlei tätig, bevor sie sich zur Zusammenarbeit mit Steuerberatern entschloss. Während der Zusammenarbeit war sie auf nahezu allen Rechtsgebieten tätig, insbesondere Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht (u.a. Kooperationsverträge von Ärzten), Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht. Ende 2010 ist sie in die Kanzlei Goldenstein eingetreten. Sie ist hier schwerpunktmäßig für die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht zuständig. Zu ihrem Interessengebiet zählt weiterhin insbesondere auch das Arztvertragsrecht.
Seit 2003 ist Frau Thiemann auch als Mediatorin tätig. Sie absolvierte den Fachlehrgang Mediation bei der Deutschen Anwaltakademie (DAA) und ist zur Führung der Bezeichnung „Mediatorin“ berechtigt.
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