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Malaysia
RA Goldenstein ist einer der wenigen auf den deutsch-malaysischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwälte in Deutschland. Er ist Mitglied der Malaysian German Chamber of Commerce (MGCC / D-AHK), bei der er 2003 im Rahmen seiner Referendarsausbildung mehrere Monate tätig war und engagiert sich in der Deutsch-Malaysischen Gesellschaft (DtMG), deren Vorstand er seit mehreren Jahren angehört.
RA Goldenstein berät selbst nicht zum malaysischen Recht. Er bedient sich hierbei mehrerer Kooperationskanzleien und Einrichtungen in Malaysia, zu denen er für seine Mandanten den Kontakt herstellt und hält.
Soweit es die Arbeitslast zulässt, reist RA Goldenstein einmal im Jahr nach Malaysia um den Kontakt zu den Kooperationspartnern zu halten und die Interessen seiner Mandanten zu befördern.
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