Insolvenz

In der Regel ist die Insolvenz eines Unternehmens sowohl für den Unternehmer, wie auch für die Gläubiger und die Arbeitnehmer nicht die beste Lösung. Mit unserer Kenntnis des Insolvenzrechtes zeigen wir auf, was genau für welchen Beteiligten bei Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erwarten ist, was „herauskommt“. Im Rahmen der Sanierung versuchen wir, für alle Seiten eine bessere Lösung, eine „win/win-Situation“ zu finden.

Bei verschuldeten Privatpersonen legen wir ebenfalls dar, was im Falle eines förmlichen Insolvenzverfahrens geschieht und suchen nach einer Lösung, die dem Schuldner die 6-jährige Wartefrist auf den Neustart in Form der Restschuldbefreiung verkürzt und gleichzeitig die Gläubiger mehr erhalten, als im Insolvenzverfahren zu erwarten ist. Dies kann beispielsweise durch ein „Freikaufen“ durch Freunde oder Verwandte erfolgen, die noch über Geld verfügen.

Sowohl für Unternehmen wie auch natürliche Personen können die Wirkungen eines Insolvenzverfahrens auch schlichtweg durch einen Vertrag mit den Gläubigern herbeigeführt werden – jedoch ohne die förmliche Einbindung von Gericht und Insolvenzverwalter / Treuhänder. Dies kann unter Umständen für alle Beteiligten einfacher und billiger sein.

Sollte sich eine außergerichtliche Lösung nicht finden, bereiten wir für unsere Mandanten das Insolvenzverfahren vor und begleiten diese auf Wunsch auch durch das Verfahren.

Insbesondere bei Unternehmen bietet die Insolvenz die Möglichkeit, den Betrieb ohne die Schulden vom Insolvenzverwalter, bspw. als asset deal zurückzukaufen. Hierbei begleiten wir die Verhandlungen und vertreten den Käufer gegenüber dem verkaufenden Insolvenzverwalter.