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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt die Beziehung zwischen Wettbewerbern und das „lautere“ Verhalten am Markt. Auch der Bruch anderer, nicht im engeren Sinne dem Wettbewerbsrecht zuzuordnenden Vorschriften stellt einen Wettverstoß dar, wenn diese zumindest auch wettbewerbsregelnden Charakter haben. Diese weite und schwammige Definition führt zu Rechtsunsicherheit, die wir durch unsere Beratung im Vorfeld von Werbemaßnahmen zu beseitigen versuchen.
Wittert ein Mitbewerber einen Wettbewerbsverstoß, so mahnt dieser oftmals kostenpflichtig ab. Wir beraten die Abgemahnten hinsichtlich der Berechtigung der Abmahnung und - sollte tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegen – helfen wir mit möglichst geringem finanziellen Schaden aus der Sache heraus kommt.
Den Opfern von Wettbewerbsverstößen, insbesondere von Anschwärzungen und falschen Behauptungen, helfen wir, den Wettbewerbsverstoß schnell und effektiv zu beenden Ersatz für die erlittenen Schäden zu erhalten.
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