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Erbrecht
Nach einem Erbfall sieht sich der (mögliche) Erbe mit mehreren, rechtlich sehr verschiedenen Fragestellungen konfrontiert, bei denen wir unseren Mandanten jeweils kompetent zur Seite stehen.
Anfänglich geht es um die Klärung der erbrechtlichen Lage und die Durchsetzung des Erbanspruches, regelmäßig im Erbscheinsverfahrens.
Oftmals ist dem oder den Erben nicht klar, wie es um das Vermögen des Erblassers bestellt ist. Wir helfen den Erben, die Haftung für eventuelle - seien es bekannte oder unbekannte - Schulden des Erblassers auf das Erbvermögen zu beschränken.
Oftmals ist eine Mehrheit von Erben vorhanden. Diese bilden dann eine Erbengemeinschaft. Die Verwaltung des Erbvermögens und die Auflösung der Erbengemeinschaft ähneln stark den Rechtsfragen die innerhalb einer Gesellschaft des Wirtschaftslebens auftreten und hier kommen uns unsere Kenntnisse aus dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht gelegen.
Meist sind Immobilien ein bedeutender Bestandteil des Nachlasses. Teilweise sind die Immobilien mit Hypotheken, Grundschulden und Wohnrechten belastet. Die immobilienrechtliche Ausrichtung unserer Kanzlei hilft uns hier, bei der Verwaltung, Vermietung und Veräußerung der Nachlassimmobilie behilflich zu sein.
Streitigkeiten und Probleme nach einem Erbfall lassen sich durch geeignete Regelungen im Testament oder in einem Erbvertrag im Vorfeld beseitigen. Wir beraten neben Erbe auch Menschen, die ihren Nachlass zu Lebzeiten kompetent und interessengerecht geregelt sehen wollen.
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