|
Finanzbuchhaltung
Seit Jahren versteht sich die Kanzlei Goldenstein als „externe Rechtsabteilung“ kleinerer und mittlerer Unternehmen. Mit der Erweiterung um eine Steuerabteilung bieten wir nunmehr auch die Übernahme der Finanzbuchhaltung und aller damit zusammenhängenden Arbeiten (wie Mahnwesen/Inkasso und Zahlungsverkehr) mit Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen an. Insoweit verstehen wir uns nunmehr auch im Bedarfsfalle als „externe kaufmännische Abteilung“ eines Betriebes. Während gelernten Fachkräfte das Buchen und Kontieren leicht fällt und in kurzer Zeit von der Hand geht, stellt dies denjenigen, der dies nicht hauptberuflich macht, oft vor frustrierende Probleme und raubt Zeit, die dann für das Kerngeschäft fehlt. Hier schaffen wir auf Wunsch Abhilfe.
|
|
|
|